AGB

1. Anwendbares Recht und Rangordnung

Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden als Auftraggeber und der Grolimund + Partner AG (G+P AG) als Beauftragten sind in folgender Reihenfolge massgebend:

  1. Der abgeschlossene schriftliche Vertrag oder das Auftragsschreiben
  2. Die Offerte der G+P AG
  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der G+P AG
  4. Die Ausschreibung des Auftraggebers
  5. Die SIA-Normen und –Reglemente
  6. Das Schweizerische Recht

2. Auftragserteilung

Ein Vertrag mit der G+P AG kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Vertrags oder Auftragsangebots auf dem Postweg oder per E-Mail zustande. Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann von einer Sicherstellung oder einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden. 

3. Ausführung

Die G+P AG verpflichtet sich zu einer fachgerechten und sorgfältigen Vertragserfüllung. Beide Vertragsparteien wahren gegenseitig die Vertraulichkeit.

Die G+P AG ist befugt, für die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten auf eigene Kosten Dritte beizuziehen. Die G+P AG verpflichtet diese Dritten zur vertraulichen Behandlung der Kenntnisse.

4. Nutzung von Arbeitsergebnissen, Aufbewahrung von Dokumenten

Mit der Bezahlung des Honorars steht dem Auftraggeber das Recht zu, die Arbeitsergebnisse der G+P AG für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Eine über den Auftrag hinausgehende Verwendung ist zum Schutz der Vorleistungen und des Know-Hows der G+P AG nicht zulässig. Die Urheberrechte an den Inhalten sind Eigentum der G+P AG. Die G+P AG bewahrt die Dokumente während 10 Jahren ab Beendigung des Auftrags auf. Diese Dokumente verbleiben im Eigentum der G+P AG. 

5. Honorierung und Zahlungsmodalitäten

Die Leistungen werden monatlich in Rechnung gestellt und sind durch den Auftraggeber ohne Abzug bis zur vereinbarten Frist zu bezahlen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist (in der Regel 30 Tage) wird ein Verzugszins von 5% verrechnet. Zusätzlich werden Mahngebühren belastet. Bei Nichteinhalten der vereinbarten Zahlungsziele, ist die G+P AG berechtigt, die Arbeiten am jeweiligen Projekt einzustellen. Wird der geschuldete Betrag nicht fristgerecht beglichen, kann die G+P AG das Dossier an ein Inkassobüro übergeben. Zusätzlich dadurch anfallende Gebühren werden dem Auftraggeber durch ein Inkassobüro belastet. Der Auftraggeber kann Forderungen gegenüber der G+P AG nicht mit Schulden gegenüber der G+P AG verrechnen. Spezielle, durch die G+P AG bei der Rechnungsstellung zu berücksichtigende Vorgaben (Prüfstelle, Mustervorlage nach Erfordernis des Auftraggebers, etc.), werden vom Auftraggeber spätestens 2 Wochen nach Auftragserteilung bzw. Vertragsunterzeichnung zugestellt. Ansonsten erfolgt die Rechnungsstellung gemäss Rechnungsprozess und der zugehörigen Dokumente der G+P AG. Nachträglich erforderliche Rechnungsanpassungen, welche durch verspätete oder ausgebliebene Vorgaben des Auftraggebers entstehen, werden dem Auftraggeber ausgewiesen und als Zusatzaufwand in Rechnung gestellt

6. Haftung

Die G+P AG verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Deckung:

7. Vorzeitige Beendigung eines Projektes

Erfolgt die Kündigung durch den Auftraggeber zur Unzeit, ist die G+P AG berechtigt, nebst ihrem Honorar für die vertragsgemäss geleistete Arbeit, einen Zuschlag zu fordern. Der Zuschlag beträgt 10% des Honorars für den entzogenen Auftragsteil oder mehr, wenn der nachgewiesene Schaden grösser ist. Eine Kündigung zur Unzeit liegt insbesondere vor, wenn die G+P AG keinen begründeten Anlass zur Kündigung gegeben hat.

8. Gerichtsstand

Für die Beurteilung von Streitigkeiten unter den Vertragsparteien sind die ordentlichen Gerichte am Ort der betroffenen Niederlassung der G+P AG oder in Bern zuständig. 

AGB G+P AG, 29.11.2021